„Auf dem Prüfstand“
Selbstanzeige – Steuersünder und Bankmitarbeiter
Der Gesetzgeber hat Anfang Dezember getagt und abschließend in 2./3. Lesung sowohl zum „Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung“ als auch zum sog. Zollkodex-Anpassungsgesetz – das inoffizielle JStG 2015 – beraten. Hechtner gibt ab der Seite 3872 einen ersten Überblick über den steuerpolitischen Endspurt des Gesetzgebers. Einiges ist neu, anderes bereits aus den Gesetzentwürfen bekannt. Zwar wurden zu beiden Gesetzentwürfen Änderungsvorschläge unterbreitet. Während am Zollkodex-Anpassungsgesetz Änderungen – wenn auch zugegebener Maßen in kleinerem Umfang – vorgenommen wurden, wurden die Anmerkungen zur Verschärfung der Selbstanzeige per se nicht weiter berücksichtigt und das Gesetz unverändert zum Regierungsentwurf abgesegnet. Eine Reihe an Fragen bleibt auf diese Weise unbeantwortet; so ist unklar geblieben, wie zu verfahren ist, wenn sowohl vom Steuerpflichtigen als auch von der anderen Seite nicht objektiv bestimmbar ist, ob die nachdeklarierten Einkünfte umfassend waren. Infolge der verlängerten Frist von bislang fünf auf nunmehr zehn Jahre wird dies vermutlich zunehmend ein Problem darstellen.
Nicht allein Steuersünder stehen im Fokus der Ermittlungsbehörden. In der letzten Zeit wird vielmehr wieder verstärkt versucht, Ansatzpunkte für die Ermittlungen gegen Bankmitarbeiter im Zusammenhang mit der Hinterziehung von Steuern zu finden. Für strafrechtliche Ermittlungen wegen Beihilfe bzw. für ein abgabenrechtliches Vorgehen wegen steuerrechtlicher Haftung der Bankmitarbeiter benötigen die Ermittlungsbehörden jedoch Beweise und konkrete Angaben. Zum Teil versuchen die Ermittlungsbehörden diese Informationen von den Steuerpflichtigen zu bekommen, die bereits eine Selbstanzeige abgegeben haben. Mandanten stellt sich nun die berechtigte Frage: Muss ich auf diese Fragen antworten und kann mir dadurch „etwas passieren“? Beyer beantwortet ab der Seite 3878 diese Fragen und gibt Hinweise zum Umgang mit den Fragebögen der Ermittlungsbehörden.
Auf dem Prüfstand steht auch erneut die Einheitsbewertung des Grundvermögens. Verfassungsrechtliche Zweifel ergeben sich aus dem lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkt und den darauf beruhenden Wertverzerrungen. Bisher hat der BFH die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens trotz verfassungsrechtlicher Zweifel stets als verfassungsgemäß bezeichnet – jedenfalls für Stichtage bis zum . Mit Beschluss vom legt der BFH dem Bundesverfassungsgericht nunmehr die Frage vor, ob die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens seit dem Feststellungszeitpunkt wegen des Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswidrig sei. Eisele kommentiert den Beschluss ab der Seite 3864.
Beste Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
NWB 2014 Seite 3857
BAAAE-81178