Internationale Bilanzbuchhaltung
1. Aufl. 2014
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Teil B Internationales Steuerrecht
I. Internationales Steuerrecht
1. Begriff
340Der Begriff „Internationales Steuerrecht“ (IStR) ist mit hoher Wahrscheinlichkeit irreführend, wenn man dem Begriff zum ersten Mal unvoreingenommen begegnet. Denn unter „Internationalem Steuerrecht“ ist grundsätzlich eben nicht das internationale Steuerrecht zu verstehen, sondern lediglich das nationale Steuerrecht mit internationalem Bezug. Ein internationales Steuerrecht, ein Steuerrecht, das in allen Ländern gleich ist, gibt es nicht und wird es aller Voraussicht nach auch nicht geben. Die Souveränität, die unterschiedlichen Sichtweisen und Ansprüche und Begehrlichkeiten der einzelnen Staaten würden ein solches gemeinsames, eben internationales Steuerrecht vermutlich nicht zulassen. Selbst in der Europäischen Union gibt es noch kein gemeinsames Steuerrecht, weil die Souveränität der einzelnen Mitgliedstaaten bisher nicht aufgegeben wurde.
341Souveränität heißt,
ein souveräner Staat ist in der Gesetzgebung frei,
völkerrechtliche Verpflichtungen werden freiwillig übernommen und
auch die Einhaltung der Verträge ist grundsätzlich nicht erzwingbar.
Der Begriff des internationalen Steuerrechts ist auch im deutschen Ertr...