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IWB Nr. 23 vom Seite 865

Das Erbrecht in Frankreich

Zivilgesetzliche und steuerliche Grundsätze

Brigitte Victor-Granzer

[i]Französisches Erbrecht im Code Civil unter http://go.nwb.de/qu8d8Das französische Erbrecht ist in den Art. 720 bis 892 des Code Civil geregelt und wurde mit Gesetz vom und umfassend reformiert. Es kennt neben der gesetzlichen Erbfolge auch die Möglichkeit, den Nachlass zu Lebzeiten zu regeln, unter Berücksichtigung zwingender Bestimmungen zum Schutz von Nachkommen und des überlebenden Ehegatten.

I. Die gesetzliche Erbfolge

1. Das Prinzip der Rangfolge

[i]Rang der Erben hängt von Kategorie in der Erbordnung abDie gesetzlichen Erben sind nach Kategorien geordnet zur Erbfolge nacheinander berufen: Jede der Kategorien stellt eine Rangfolge dar und schließt die nächste Kategorie aus. Die direkten Vor- und Nachfahren des Erblassers bilden eine direkte Linie, die Seitenlinie besteht aus Vor- und Nachfahren, die nicht voneinander abstammen, aber einen gemeinsamen Vorfahren haben.

[i]Erbeintritt von Nachgeborenen Für den Fall, dass die zunächst durch die Erbfolge berufenen Kinder oder Geschwister das Erbe nicht antreten können oder wollen, weil sie z. B. vorverstorben sind oder auf das Erbe verzichtet haben, treten an deren Stelle automatisch ihre Nachkommen (Erbeintritt oder Repräsentation). Der Erbeintritt gilt auch für den Fall der Erbunwürdigkeit oder des Verzichts ein...

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