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Die ungeklärte Liquidationsbesteuerung
I. Das Streitpotenzial
Der BFH hatte in der letzten Zeit mehrfach Gelegenheit, sich mit den besonderen Regeln der Liquidationsbesteuerung von Kapitalgesellschaften zu befassen . Der einschlägige § 11 KStG stellt mit praktisch unverändertem Inhalt seit 1934 geltendes Recht dar. Die Besonderheit dieser Rechtsnorm besteht in der periodenübergreifenden Gewinnermittlung, anders als nach dem sonst gültigen Jahresturnus. Nun kann sich aber in dieser Mehrjahresperiode der Steuertarif ändern (von 45 % über 25 % auf 15 %), was die Begehrlichkeit der Stpfl. auf Anwendung des niederstmöglichen Tarifs weckt und umgekehrt die steuereinnehmende Partei verhindern will. Eine Liquidation kann sich über viele Jahre hinziehen.
Im Streitfall I R 44/06 ging es wenigstens um 15 Jahre; mittlerweile läuft das Geschehen in diesem Fall schon mehr als 20 Jahre. Es handelt sich um eine Nachtragsliquidation zur Restitution von Vermögenswerten (Grundstücken) im Beitrittsgebiet mit lang andauernden Gerichtsverfahren. Diese sind mittlerweile erledigt, offen ist dagegen die Steuerrechtslage.
II. Das rechtsdogmatische Problem
1. Die Zeitschiene
Zur Ermittlung des im Liquidationszeitraum...