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Dienstwagen und Umsatzsteuerrecht
Die Finanzverwaltung hat in einem umfangreichen Schreiben zum Vorsteuerabzug und zur Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen Stellung genommen ( NWB IAAAE-66315, BStBl 2014 I S. 896 = Kurzinfo StuB 2014 S. 469 NWB RAAAE-67550). Bei Firmenwagengestellungen an Arbeitnehmer gilt diesbezüglich Folgendes:
I. Entgeltliche Firmenwagenüberlassung
Überlässt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung, ist dies umsatzsteuerlich regelmäßig eine entgeltliche sonstige Leistung.
Der „privaten Nutzung“ durch den Arbeitnehmer i. S. des Umsatzsteuerrechts sind zuzurechnen:
Privatfahrten,
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte,
Familienheimfahrten im Rahmen einer beruflich begründeten doppelten Haushaltsführung.
Das Fahrzeug wird durch die entgeltliche umsatzsteuerpflichtige Überlassung an den Arbeitnehmer ausschließlich unternehmerisch genutzt. Die aus den Anschaffungs- und aus den Unterhaltskosten für den Firmenwagen anfallenden Vorsteuerbeträge können dem Grunde nach abgezogen werden. Die spätere Veräußerung oder Entnahme des Fahrzeugs unterlie...