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(Teil-)Einspruchsentscheidung: Erneuter Einspruch innerhalb der Einspruchsfrist
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAE-80584Erlässt das Finanzamt vor Ablauf der Einspruchsfrist eine (Teil-)Einspruchsentscheidung, ist ein nochmaliger Einspruch gegen die Steuerfestsetzung nicht statthaft, auch wenn er innerhalb der noch währenden Einspruchsfrist (§ 355 Abs. 1 AO) eingelegt worden ist. Dies hat der in der Sache VI R 80/13 NWB PAAAE-79673 entschieden.
Ausführlicher Beitrag s. .
Einspruch gegen Einspruchsentscheidung nicht statthaft
Gemäß § 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ist gegen Verwaltungsakte in Abgabenangelegenheiten der Einspruch statthaft. Soweit das Einspruchsverfahren durch eine wirksame Einspruchsentscheidung abgeschlossen wird, können Verwaltungsakte jedoch nur noch mit der Klage angefochten werden (§§ 40 ff. FGO); ein erneuter Einspruch gegen die Steuerfestsetzung ist nicht mehr zulässig (§ 348 Nr. 1 AO).
[i]Abschluss des RechtsbehelfsverfahrensIst das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren – wie vorliegend – durch eine (wirksame) Rechtsbehelfsentscheidung abgeschlossen worden, liegen zwei Verwaltungsakte vor, der ursprüngliche Verwaltungsakt (hier: der Einkommensteuerbescheid) und die – vorliegende – (Teil-)Einspruchsentscheidung.
[i]Einspruchsentscheidung ist selbständiger VerwaltungsaktDie Einspruchsentscheidung ist ein selbständiger Verwaltungsakt. Verwirft sie nicht lediglich den E...