Körperschaftsteuergesetz Kommentar
2. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 18 (weggefallen)
Literaturhinweise: (siehe § 14 KStG): Grotherr, Zur gegenwärtigen Bedeutung der Organschaft in der Konzernsteuerplanung, BB 1993, 1986; Ebenroth/Willburger, Die Organträgerfähigkeit US-amerikanischer Kapitalgesellschaften im deutschen Körperschaftsteuerrecht, RIW 1995 Beilage 3 zu Nr. 8; Orth, Elemente einer grenzüberschreitenden Organschaft im deutschen Steuerrecht, GmbHR 1996, 33.
Erläuterungen
A. Entstehungsgeschichte der Vorschrift
1Die Vorschrift stimmt wörtlich mit § 7a Abs. 6 KStG in der bis zum VZ 1976 geltenden Fassung überein.
2Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 9 des Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz – UntStFG) v. neu gefasst. Das bisherige Erfordernis der wirtschaftlichen und organisatorischen Eingliederung (Satz 1 Nr. 3) ist dabei ab dem VZ 2001 entfallen (§ 34 Abs. 1 KStG).
3Die Vorschrift wurde durch das Unternehmensbesteuerungsänderungsgesetz mit Wirkung ab VZ 2012 aufgehoben. Nunmehr sind die Anforderungen für ausländische OrgT im neu gefassten § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG n. F. geregelt.
4–5(Einstweilen frei)
B. Grundsatz
6Die kstliche Organschaft setzt nach §§ 14 Satz 1, 17 Satz 1 KStG grds. voraus, dass der OrgT ein gewerbliches Unt...