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Berufsausbildungskosten – Mit Null und Nichts zufrieden?
Wie man teure Ausbildungs- und Studienkosten durchsetzt
[i] BFH, Beschluss vom 17. 7. 2014 - VI R 2/12 NWB SAAAE-78515 und VI R 8/12 NWB CAAAE-78516In Zeiten niedrigster Zinsen, höchster Staatsverschuldung, Währungskrisen und mangelnder Anlagemöglichkeiten sollte in den Blickpunkt rücken, dass die wichtigste Investition die in qualifizierte Bildung, also in die Arbeitskraft junger Menschen ist. Die Arbeitskraft ist auch die größte Quelle der Steuereinnahmen, die Quelle der Sozialbeiträge und wo diese reichlich fließen, muss der Staat nicht mit Transferleistungen einschreiten. Hohe Bildung erbringt die höchsten Renditen. Diese volkswirtschaftlich wertvollen Investitionen diskriminiert der Fiskus rückwirkend ab dem Jahr 2004 zunächst mit der Vorschrift des § 12 Nr. 5 EStG, dann um jede Auslegungs- und Umgehungsstrategie zu verhindern, im Bereich der Betriebsausgaben mit § 4 Abs. 9 EStG, im Bereich der Werbungskosten mit § 9 Abs. 6 EStG. [i]Korn, NWB 47/2014 S. 3520Überzeugend hat der BFH mit sechs Beschlüssen vom die Verfassungswidrigkeit dieser Normen festgestellt und legt dem BVerfG diese zur Überprüfung vor (s. Korn, NWB 47/2014 S. 3520). Was haben die Berater daraus zu folgern und wie den Nutzen für ihre Mandanten zu ziehen, den Fall offen zu halten, um später in den Genuss einer positiven Entsc...