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Feststellung der Nichtigkeit eines Bescheids ist selbst ein Verwaltungsakt
BFH beseitigt Rechtstreit in Rechtsprechung und Literatur
Der X. Senat des BFH hat in einer neuen Entscheidung hinsichtlich einer bisher in der Rechtsprechung des BFH umstrittenen Ansicht Klarheit geschaffen. Dabei ging es um die Frage, ob eine Feststellung der Nichtigkeit eines vorher ergangenen Bescheids selbst ein Verwaltungsakt ist. Diese Entscheidung kann, wie der Streitfall gezeigt hat, weitreichende Folgen haben.
Nichtigkeitsfeststellung der Aufhebung eines Feststellungsbescheids
Der Kläger war 1993 als Kommanditist in die A-GmbH & Co. KG eingetreten und im November 1993 oder März 1994 (das genaue Datum war im gerichtlichen Verfahren streitig) wieder ausgetreten. Das Vermögen der KG ging auf die Komplementär-GmbH über. Das Erlöschen der KG wurde in das Handelsregister eingetragen.
Mit einem unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Bescheid vom stellte das Betriebsfinanzamt im Wege der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung für das Jahr 1994 erklärungsgemäß für den Kläger einen laufenden Gewinn von 0 DM und einen Veräußerungsgewinn aus der Übertragung des Kommanditanteils auf die GmbH fest. In seiner Einkommensteuererklärung für 1994 hatte der Kläger diesen Veräußerungsgewinn ebenfalls er...