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Betriebsvorrichtungen
Begriff des Bauwerks i. S. des § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG
Das Jahr 2014 wird in die Geschichte der Umsatzsteuer als das Jahr des § 13b UStG eingehen. Allein zur Problematik des Wechsels der Steuerschuldnerschaft in der Baubranche sind in diesem Jahr sechs BMF-Schreiben ergangen. Nachdem der BFH einen grundlegenden Verständniswandel des § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG herbeigeführt hat, äußert er sich nunmehr zum dem Begriff des Bauwerks. Seiner Ansicht umfasst das Bauwerk Betriebsvorrichtungen nicht, da sie kein Teil des Grundstücks sind.
Ausgangssachverhalt
Die Klägerin des Ausgangsverfahrens ist eine KG, die im Anlagenbau tätig ist. Sie entwickelte eine Entrauchungsanlage für industrielle Großfeuerungsanlagen. Die Anlage besteht aus 18 einzelnen Bauteilen. Sie dient der Abfilterung der Abwärme sowie der Staupartikel, die von sog. Ziehöfen ausgehen. Dadurch soll der reibungslose Betrieb der in den Werk- und Maschinenhallen aufgebauten Ziehöfen gewährleistet werden. Die Klägerin baute die von ihr entwickelte Entrauchungsanlage in die Produktionshallen eines Kunden ein. Im Rahmen des Einbaus und der Montage beim Kunden beauftragte die Klägerin zwei Fremdunternehmen. Diese Subunternehmer rechneten ihre Eingangsleistungen gegenüber der Klägerin mit gesonde...