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KSR Nr. 12 vom Seite 11

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Ordnungsmäßigkeit betrieblicher Abläufe bei Einsatz von IT sowie zur Nutzbarmachung außensteuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten

Axel Höhmann

Betriebliche Abläufe werden ganz oder teilweise unter Einsatz von IT abgebildet. Auch die nach außersteuerlichen oder steuerlichen Vorschriften zu führenden Bücher werden zunehmend elektronisch geführt, ebenso erfolgt die Aufbewahrung von Unterlagen zunehmend elektronisch. Das BMF hat daher die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) zusammengefasst und seine bisherigen Schreiben zu GoBS und GDPdU auf 38 Seiten in 184 Textziffern aktualisiert. Künftig soll dieses Schreiben regelmäßig an den technischen Fortschritt, die Rechtsprechung und auftretende Praxisprobleme angepasst werden.

Aufbewahrung

Neben den außersteuerlichen und steuerlichen Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen sind alle Unterlagen aufzubewahren, die zum Verständnis und zur Überprüfung der für die Besteuerung gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen im Einzelfall von Bedeutung sind. Dazu zählen neben Unterlagen in Papierform auch alle Formen von Daten, Datensätzen und elektronischen Dokumenten. Nicht aufbewahrungspflichtig sind z. B. reine Entwürfe, sofern diese nicht tatsächl...

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