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FG 24.10.2013 4 K 4311/10, BBK 23/2014 S. 1086

Bilanzierung | Abgrenzung zwischen Vorschuss und Darlehen

Nach dem FG Berlin-Brandenburg ist die Zahlung des Auftraggebers beim Auftragnehmer als Vorschuss und nicht als Darlehen zu erfassen, wenn es sich um eine Vorauszahlung für eine vom Auftragnehmer noch zu erbringende Leistung handeln soll. Kriterien für die Einordnung als Zuschuss sind:

  • [i]Kriterien für die AbgrenzungDie Zahlung wird als „Vorschuss“ oder „Vorauszahlung“, nicht aber als Darlehen bezeichnet.

  • Die Zahlung steht im Zusammenhang mit dem vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen.

  • [i]Zusammenhang mit der Leistung des AuftragnehmersDie Vorauszahlung wird im zugrunde liegenden Vertrag sowie von den Beteiligten der USt unterworfen.

  • Es fehlt eine Vereinbarung über die Rückzahlungsmodalität.

Folge: Bei [i]Vorschuss ist Betriebseinnahmeder Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist der Vorschuss als Betriebseinnahme zu behandeln und eine etwaige spätere Rückzahlung als Betriebsausgabe...

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