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Einkommensteuer | Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter neben Promotionsvorhaben
Für ein Kind, das nach abgeschlossenem Studium einem Promotionsvorhaben nachgeht und vollschichtig als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität beschäftigt ist, besteht nach dem grds. kein Anspruch auf Kindergeld.
Der Sohn des Klägers war nach Abschluss seines Lehramtsstudiums mit dem ersten Staatsexamen mit einer vollen Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität beschäftigt. Daneben ging er einem Promotionsvorhaben nach, wozu ihm laut Anstellungsvertrag im Rahmen seiner Dienstaufgaben S. 3674ausreichend Gelegenheit gegeben wurde. Gegen die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung für seinen Sohn wandte der Kläger ein, dass die Tätigkeit für die Universität ein Ausbildungsdienstverhältnis im Hinblick auf das Berufsziel Hochschul...