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StBMag Nr. 12 vom Seite 9

Mein Wunschzettel zu Weihnachten

Kommentar

Haben Sie es schon bemerkt? Es weihnachtet sehr. Advents- und Weihnachtszeit soll uns in besinnliche Stunden führen. Wer sich im Alltag mit dem Steuerrecht beschäftigt, wird für festliche Gefühle nicht besonders viel Zeit aufbringen können. Lassen Sie sich trotzdem von der vorweihnachtlichen Stimmung einfangen! Kinder schreiben für Weihnachten ihren Wunschzettel. Wir machen das jetzt auch!

Warum sollte die Finanzverwaltung keine Wünsche erfüllen? Ein ehrlicher Umgang mit den Steuerbürgern und deren Steuerberatern wäre angebracht. Mehr Toleranz gegenüber Andersdenkenden. Den Einspruch nicht als Belästigung ansehen, sondern als Chance zur Verbesserung der Besteuerungslage der Steuerpflichtigen. Nicht immer barsch alles ablehnen, sondern versuchen, gemeinsam im Interesse des Gemeinwesens eine vertretbare Lösung zu erarbeiten. Es muss nicht alles zu Gunsten des Fiskus gelöst werden, Hauptsache die Steuereinnahmen sprudeln.

So werden Stundungsanträge häufig abgelehnt. Ohne ausgefülltes (rechtswidriges!) Formular und die angeforderte Negativbescheinigung der Bank wird keine Stundung ausgesprochen. Wer sich bei der Bank outet und eine Bescheinigung erbittet, d...