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Die Selbstanzeige für das Unternehmen
Grundsätzliches und Neuerungen ab 2015
Die steuerlichen Rahmenbedingungen verschärften sich in letzter Zeit nicht nur für Auslandsgeldanleger. Auch die Unternehmen stehen intensiver unter der Lupe der Finanzbehörden. Die Anzahl der Betriebsprüfer wird laufend erhöht. Laut den Ergebnissen der steuerlichen Betriebsprüfung 2013 waren im letzten Jahr bundesweit 13.466 Prüfer tätig. Diese erzielten ein Mehrergebnis von rd. 17,2 Mrd. €. Die Flut von Kontrollmitteilungen nimmt ständig zu. Darüber hinaus werden die Kontrollmechanismen durch neue Instrumente wie die Umsatzsteuer- oder die Lohnsteuer-Nachschau zeitlich enger und im Prüfungsumfang intensiver. Zum Jahreswechsel ändern sich zudem die Rahmenbedingungen. Dabei treten für Unternehmer aber nicht nur Verschärfungen ein, sondern der Gesetzentwurf enthält auch begrüßenswerte Erleichterungen. Der nachfolgende Beitrag stellt die Grundsätze und die wesentlichen Neuerungen ab 2015 dar.
I. Steuerpflichtiges Unternehmen und Unternehmenssteuern
1. Das Unternehmen als Steuerhinterzieher
Die Erstattung einer Selbstanzeige setzt die Vollendung des Straftatbestands der Steuerhinterziehung voraus. Steuerhinterziehung begeht, „wer den Finanzbehörde...