Vermögensverwaltende Personengesellschaften im Ertragsteuerrecht
2. Aufl. 2014
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A. Einleitung
1Das gegenwärtige deutsche Einkommensteuerrecht erfasst nicht jedes Einkommen, das eine natürliche Person erzielt, sondern ist geprägt durch einen pragmatisch-steuerrechtlichen Einkommensbegriff, der in § 2 Abs. 1 EStG geregelt ist. Mit seiner abschließenden Aufzählung von sog. Einkunftsarten grenzt § 2 Abs. 1 EStG die einkommensteuerrechtlich erhebliche Sphäre von einkommensteuerrechtlich irrelevanten Vorgängen ab. Ob ein bestimmter Sachverhalt (einkommen-)steuerbar ist, bestimmt sich danach, ob er unter § 2 Abs. 1 EStG i. V. m. den konkretisierenden Normen der §§ 13 ff. EStG subsumierbar ist. § 2 Abs. 2 EStG kodifiziert den sog. Dualismus der Einkunftsarten bzw. die dualistische Einkünfteermittlung. Danach werden die sieben Einkunftsarten zwei unterschiedlichen Gruppen, den Gewinneinkunftsarten bzw. den Überschusseinkunftsarten, zugeordnet. Diese Eingruppierung hat im Wesentlichen zwei Konsequenzen. Zum einen resultiert daraus eine unterschiedliche Einkünfteermittlung, namentlich Gewinnermittlung nach den §§ 4 bis 7k EStG einerseits und Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten nach den §§ 8 bis 9a EStG andererseits. Zum anderen wird durch die Zuordnung zu den Gewinn- oder Überschusseinkünft...