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NWB BB 12/2014 S. 357

Jahresabschlüsse: Säumige Unternehmen müssen zahlen

Unternehmen, die ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen müssen und dieser Pflicht nicht nachkommen, können in Regress genommen werden. Das Bundesamt für Justiz hat bisher gegen gut 160.000 Firmen, die ihre Abschlüsse für 2012 noch nicht veröffentlicht haben, Verfahren eingeleitet. Es können Ordnungsgelder bis 25.000 € verhängt werden. Der Abschluss für 2013 muss bis Ende 2014 veröffentlicht werden.

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