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NWB BB 12/2014 S. 356

Kleinanlegerschutzgesetz: Ausnahmen für Crowdinvesting

Die Bundesregierung hat am das Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen. Damit sollen Anleger künftig dank neuer Transparenzregeln und verbesserter Informationen die Risiken von Vermögensanlagen besser einschätzen können. Daher müssen künftig grundsätzlich auch Anbieter von partiarischen Darlehen und Nachrangdarlehen einen Prospekt erstellen.

In der Vergangenheit wurden derartige Darlehen u. a. auch beim Crowdinvesting zur Finanzierung eingesetzt. Um hier eine Überforderung zu vermeiden, wird es einige Ausnahmen von der Prospektpflicht geben. Unter bestimmten Bedingungen sind z. B. neue Finanzierungsformen kleinerer Unternehmen mittels Crowdinvesting über Internet-Dienstleistungsplattformen bis zu einem Betrag von 1 Mio. € für angebotene Nachrangdarlehen und partiarische...

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