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NWB BB 12/2014 S. 358

Ausbildung: Beihilfe nur für erste Ausbildung

Jugendliche erhalten nur für ihre erste Lehre eine staatliche Unterstützung in Form der Berufsbeihilfe (BAB). Für weitere Ausbildungen gibt es keine Förderungen. Voraussetzung für den Erhalt der BAB ist, dass die Auszubildenden nicht bei ihren Eltern wohnen und von der bezahlten Vergütung nicht leben können.

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