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Steuerliche Selbstanzeigen: Regeln für Strafbefreiung verändert
Die Bundesregierung hat den Entwurf des „Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung“ im September 2014 beschlossen. Der Entwurf wurde überarbeitet und enthält einige Änderungen gegenüber dem vorherigen Stand. Beispielsweise soll die Verjährungsfrist für einfache Steuerhinterziehung nicht mehr zehn, sondern fünf Jahre betragen, und die Schwelle für Zuschläge wird pro Steuerart von 50.000 € auf 25.000 € gesenkt, bei gleichzeitiger Anhebung des Zuschlagssatzes von 5 % auf 10 %.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie unter http://go.nwb.de/hh07k.