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Keine Insolvenzgeldumlage für Beschäftigte von Wohnungseigentümergemeinschaften
Das BSG hat Folgendes entschieden: Für Beschäftigte einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums eingesetzt werden, wie Hausmeister und Reinigungskräfte, ist keine Insolvenzgeldumlage zu zahlen. Das Gesetz sieht ein Insolvenzverfahren über Wohnungseigentümergemeinschaften nicht vor. Deshalb könne auch kein Insolvenzereignis in Verbindung mit Ansprüchen auf Zahlung von Insolvenzgeld vorliegen. Zum Schutz der Beschäftigten einer Wohnungseigentümergemeinschaft habe der Gesetzgeber einen selbständigen und unmittelbaren Haftungsanspruch gegen jeden Eigentümer geschaffen (vgl. ).