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Umsatzsteuer auf temporäre Vermietung
Steuerpflicht, Steuersatz und Kleinunternehmerreglung
Online-Plattformen für private Untervermietung, wie etwa Airbnb oder 9Flats, erfreuen sich großer Beliebtheit. Denn im Urlaub unkonventionell zu wohnen, ist ebenso im Trend wie die Idee, bei Dienstreisen den eher unpersönlichen Hotels auszuweichen. Während die politische Dimension dieses Geschäftsmodells immer mehr in den Blickpunkt des Interesses rückt, wird die steuerliche Seite eher stiefväterlich behandelt. Mit möglicherweise teuren Folgen.
A. Hintergrund
Immer mehr Online-Plattformen vermitteln private Unterkünfte gegen Provisionszahlungen. In das Programm aufgenommen werden sowohl einzelne Zimmer, Wohnungen, aber auch ganze Häuser. Auf den Internetseiten finden sich ausführliche Beschreibungen des jeweiligen Objekts, Fotos, Hinweise zur Lage aber natürlich auch Angaben zu den Kosten, zur Verfügbarkeit und – ganz wichtig – die Bewertungen ehemaliger Gäste als Maßnahme zur Vertrauensbildung. Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt laufen Sturm gegen die „Vernichtung“ von langfristig nutzbarem Wohnraum; ebenso ist dem Hotel- und Gaststättengewerbe diese Entwicklung, durch das Wegbrechen von Einnahmen, ein Dorn im Auge. Trotzdem: Es handelt sich um ...