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Steuerliche Abzugsverbote bei Kapitalgesellschaften nach § 8b Abs. 3 KStG
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[i]Grundlagen, Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen (§ 8b KStG) NWB KAAAE-61145Teilwertabschreibungen einer Kapitalgesellschaft im Zusammenhang mit einer Beteiligung an einer Tochter-Kapitalgesellschaft unterliegen grundsätzlich dem steuerlichen Abzugsverbot, so dass außerbilanzielle Hinzurechnungen erforderlich werden. Soweit es um Teilwertabschreibungen auf Darlehensforderungen und den Aufwand aus einer Bürgschaft geht, gilt das Abzugsverbot allerdings nur bei einer mehr als 25 %igen Beteiligung. Nach der neuesten BFH-Rechtsprechung muss diese Beteiligungsgrenze aber nur irgendwann während der Laufzeit des Darlehens bzw. der Sicherheitengestellung bestanden haben.