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BBK Nr. 22 vom Seite 1062

Vereinfachungsregelung für die Umsatzsteuer auf Altteile

Leserfrage

Karl-Hermann Eckert

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Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

Frage

Der [i]Rechnung mit Altteilesteuer Spediteur S lässt seinen Lkw in der Kfz-Werkstatt K wegen einer defekten Lichtmaschine reparieren und erhält die folgende Rechnung:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Lieferung und Montage einer Austauschlichtmaschine
2.000,00 €
zuzüglich 19 % MwSt
380,00 €
Altteile Mehrwertsteuer*
28,50 €
Summe
2.408,50 €
*Bemessungsgrundlage 10 % von 1.500,00 € = 150 € davon 19 %.

Wie [i]USt-Belastung höher als 19 % und Aufzeichnungspflichten ist die Umsatzsteuer rechtlich einzuordnen, da sie letztlich mehr als 19 % beträgt? Wie muss die Vorsteuer richtig verbucht werden, um die Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG zu erfüllen und eine zutreffende Erfassung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sicherzustellen?

Antwort

I. Vereinfachungsregelung für Austauschteile

Die [i]Vereinfachung bei Verwendung reparierter Austauschteile Berechnung der Umsatzsteuer beruht auf einer von der Finanzverwaltung mit der Kraftfahrzeugwirtschaft getroffenen Vereinfachungsregelung im Zusammenhang mit Austauschlieferungen:

Werden defek...

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€5,00
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30 Tage

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Vereinfachungsregelung für die Umsatzsteuer auf Altteile

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