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Steuerrecht | Keine Pensionszusage vor Ende des zehnjährigen Erdienbarkeitszeitraum
Die Pensionszusage für einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer wird steuerlich nicht anerkannt, wenn der zehnjährige Erdienbarkeitszeitraum nicht eingehalten wird. Nach dem BFH genügt es nicht, dass nach der Vereinbarung über die Pensionszusage die Zahlung der [i]Einhaltung des Erdienbarkeitszeitraums Pension frühestens nach zehn Jahren erfolgen soll. Vielmehr muss der beherrschende Gesellschafter auch tatsächlich mindestens zehn Jahre für die GmbH tätig werden.
Folge: Bei [i]VGA droht einer Verletzung des Erdienbarkeitszeitraums werden die Zuführungen zur Pensionsrückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) dem Einkommen der GmbH wieder hinzugerechnet. Soweit die Steuerbescheide bereits bestandskräftig sind, wird die spätere Auszahlung der Pension als vGA behandelt, soweit sie auf den nicht korrigiert...