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OFD Nordrhein-Westfalen 25.07.2014 S 2137 - 12/2009 - St 141, BBK 22/2014 S. 1040

Bilanzierung | OFD zu Rückverkaufsoptionen bei Kfz-Händlern

Die OFD Nordrhein-Westfalen akzeptiert bei Kfz-Händlern und ihren Kunden die Bewertung von Rückverkaufsoptionen mit jeweils 0 €, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Beide Vertragspartner haben sich schriftlich und unwiderruflich darauf verständigt, dass die [i]Rückverkaufsoption laut Vertrag wertlos Rückverkaufsoption keinen Wert hat. Der gesamte Kaufpreis soll also auf das Kfz entfallen. Dementsprechend wurde im Kfz-Kaufvertrag für das Optionsrecht kein gesondertes bzw. anteiliges Entgelt ausgewiesen.

  • Ein [i]Keine Werthaltigkeit aufgrund sonstiger Umstände Wert der Rückverkaufsoption kann auch nicht aus anderen Umständen abgeleitet werden, z. B. aus unterschiedlichen Verkaufspreisen mit bzw. ohne Rückverkaufsoption.S. 1041

Beispiel

Kfz-Händler V verkauft das Kfz ohne Rückverkaufsoption zum Nettopreis von 20.000 €. Hingegen bietet er das Kfz mit...

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