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WP Praxis Nr. 12 vom Seite 297

Die EMIR-Prüfung nach § 20 WpHG

Inhalt, Umfang und Anforderungen an die Prüfungsdurchführung

RAin Dr. Susann Funke

EMIR – European Market Infrastructure Regulation – ist eine europäische Verordnung, die bereits am in Kraft getreten ist, vom sachlichen Anwendungsbereich her Finanzinstrumente bzw. Derivate betrifft und vom persönlichen Anwendungsbereich nicht nur sog. finanzielle Gegenparteien wie Banken, sondern vornehmlich auch nichtfinanzielle Gegenparteien wie z. B. Energie- und Industrieunternehmen erfasst. Zum Regelungsgehalt gehören die Meldung der EMIR-Derivattransaktionsdaten und die Verpflichtung zum Clearing (sollte die Clearing-Schwelle überschritten werden) bzw. zur Risikominderung von OTC-Derivatetransaktionen. Als europäische Verordnung bedurfte es für deren Wirksamkeit grundsätzlich keiner Umsetzungsakte auf nationaler Ebene. Einzelne Prüf- und Testtatpflichten wurden dennoch auf nationaler Ebene durch das WpHG den Wirtschaftsprüfern übertragen. Das IDW hat hierzu bereits einen entsprechenden Entwurf mit Prüfungsvorgaben für EMIR (Positionspapier: Eignung von Systemen zur Sicherstellung der Einhaltung der Anforderungen i. S. von § 20 Abs. 1 Satz 1 WpHG bzw. EMIR durch nichtfinanzielle Gegenparteien, Stand: ) veröffentlicht. Im Folgenden werden die Bedeutung dieser Prüfun...

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