Ansatz eines Übernahmeverlusts bei der Aufwärtsverschmelzung von Lebensversicherungsunternehmen
steuerliche Sonderbehandlung von Lebens- und Krankenversicherungen
Leitsatz
1. Bei der Aufwärtsverschmelzung von Lebensversicherungsunternehmen bleibt ein Übernahmeverlust gem. § 12 Abs. 2 S. 1 UmwStG
2006 nicht deshalb außer Ansatz, weil § 12 Abs. 2 S. 2 UmwStG 2006 nach dem reinen Wortlaut nur hinsichtlich des Übernahme-„Gewinns”
auf § 8b KStG verweist. Vielmehr ist § 12 Abs. 2 S. 2 UmwStG 2006 dahingehend auszulegen, dass der Übernahmeverlust eines
Lebensversicherers (auch) berücksichtigt wird.
2. Die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens in 2001 erfordert insoweit eine „Sonderbehandlung” der Lebens- und Krankenversicherungen,
dass die Regelungen des § 8b Abs. 1 bis 6 KStG nicht zur Anwendung gelangen, d. h. Gewinne und Verluste uneingeschränkt der
Besteuerung unterliegen.
3. Durch (Az.: I R 58/12) wurde die Entscheidung aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung
und Entscheidung an das FG zurückverwiesen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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