Ansatz eines Übernahmeverlusts bei der Aufwärtsverschmelzung von Lebensversicherungsunternehmen
steuerliche Sonderbehandlung von Lebens- und Krankenversicherungen
Leitsatz
1. Bei der Aufwärtsverschmelzung von Lebensversicherungsunternehmen bleibt ein Übernahmeverlust gem. § 12 Abs. 2 S. 1 UmwStG
2006 nicht deshalb außer Ansatz, weil § 12 Abs. 2 S. 2 UmwStG 2006 nach dem reinen Wortlaut nur hinsichtlich des Übernahme-„Gewinns”
auf § 8b KStG verweist. Vielmehr ist § 12 Abs. 2 S. 2 UmwStG 2006 dahingehend auszulegen, dass der Übernahmeverlust eines
Lebensversicherers (auch) berücksichtigt wird.
2. Die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens in 2001 erfordert insoweit eine „Sonderbehandlung” der Lebens- und Krankenversicherungen,
dass die Regelungen des § 8b Abs. 1 bis 6 KStG nicht zur Anwendung gelangen, d. h. Gewinne und Verluste uneingeschränkt der
Besteuerung unterliegen.
3. Durch (Az.: I R 58/12) wurde die Entscheidung aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung
und Entscheidung an das FG zurückverwiesen.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.