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BFH 1.7.2014 VIII R 53/12, StuB 21/2014 S. 821

Einkommensteuer | Nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach Veräußerung einer Beteiligung

(1) Schuldzinsen für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung, die auf Zeiträume nach der Veräußerung der Beteiligung entfallen, können ab dem Veranlagungszeitraum 2009 nicht als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden. Der Werbungskostenabzug ist gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG i. d. F. des UntStRefG 2008 ausgeschlossen. (2) § 52a Abs. 10 Satz 10 EStG 2009 steht dem nicht entgegen (Bezug: § 17, § 20 Abs. 9, § 32d, § 52a Abs. 10 Satz 10 EStG i. d. F. des UntStRefG 2008).

Praxishinweise

Mit Urteil vom 16. 3. 2010 - VIII R 20/08 NWB HAAAD-46362 (BStBl 2010 II S. 787 = Kurzinfo StuB 2010 S. 599 NWB MAAAD-47944) hatte der BFH unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass Schuldzinsen für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung i. S. von § 17 EStG, die auf Zeiträume nach Ver...

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