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IWB Nr. 15 vom Seite 548

„Check-the-Box“-Regeln

Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Patrick Wittenstein, LL.M. Tax Law (Maastricht), Hamburg, Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Hamburg und Dipl.-Kfm. Lukas Hilbert, Bad Honnef, Doktorand am Lehrstuhl von Prof. Dr. Rainer Heurung (Universität Siegen)

Dieser Lexikonbeitrag ist unter Umständen veraltet. Sein Inhalt ist unverändert auf dem Stand der gedruckten IWB-Ausgabe, in der er veröffentlicht worden ist. Die aktualisierten und weiteren Stichworte des Lexikons des internationalen Steuerrechts mit dem Stand 2019 finden Sie jetzt hier.

I. Situation vor Einführung der „Check-the-Box“-Richtlinien

[i]Transparente oder intransparente BesteuerungBevor die „Check-the-Box“-Richtlinien geschaffen wurden, stellte sich in den USA die Frage, ob eine in- oder ausländische Gesellschaft für Zwecke des US-Bundeseinkommensteuerrechts (Federal Tax Law) eine steuerlich intransparente, selbst steuerpflichtige Corporation darstellte oder aber, ob sie als steuerrechtlich transparent anzusehen war. Im Gegensatz zur Situation in Deutschland bestand in den USA diesbezüglich auch hinsichtlich inländischer Gesellschaften seit jeher ein Abgrenzungsproblem, da „Corporations“ oder „Partnerships“ grundsätzlich nach dem Gesellschaftsrecht der einzelnen Bundesstaaten gegründet werden.

[i]Einstufung notwendig Das Federal Tax Law hatte daher seine eigenen „Entity Classification Rules“ entwickelt. In der Vergangenheit existierten in diesem Zusammenhang unterschiedliche Maßstäbe, anhand derer die Klassifikat...

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