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Sozialversicherungsrecht | Einkommensanrechnung bei vorgezogener Altersrente anlässlich Betriebsaufgabe
§ 15 Abs. 1 SGB IV regelt einheitlich für alle Sozialversicherungszweige, was als Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit anzusehen ist. Maßgeblich ist danach der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn, welcher zwar auch einen vom Finanzamt festgesetzten Entnahmegewinn für ein vormals gewerblich genutztes Grundstück umfasst, aber insoweit hinsichtlich seiner Berücksichtigungsfähigkeit als Arbeitseinkommen im Rahmen einer vorgezogenen Altersrente und der Bestimmungen der Hinzuverdienstgrenzen (§ 34 Abs. 2 SGB VI) nur für den Monat anzurechnen sein kann, in dem im Anschluss an die Betriebsaufgabe (hier: eines Pensionsbetriebs) die Grundstücksentnahme in das Privatvermögen tatsächlich erfolgt ist. Denn ein (teilweises) Entfallen von monatlichen R...