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110 €-Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen
[i]Plenarprotokoll 18/56 des Deutschen Bundestags – Anlage 8 Die BFH-Urteile zur Prüfung der 110 €-Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen sollen erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum ZollkodexAnpG im BStBl II veröffentlicht werden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE) hervor.
[i]OFD NRW, Kurzinfo vom 14. 7. 2014 NWB IAAAE-71580Die Finanzverwaltung hatte im Sommer 2014 erklärt, die jüngsten BFH-Urteile zur Berechnung der 110 €-Freigrenze vorläufig zunächst nicht im BStBl II veröffentlichen zu wollen. Die Urteilsgrundsätze seien daher derzeit für die Finanzverwaltung nicht anzuwenden. Es würden weiterhin die Grundsätze von R 19.5 LStR gelten (s. OFD NRW, Kurzinfo vom NWB IAAAE-71580). Hierzu wollte der Abgeordnete Richard Pitterle im Rahmen einer mündlichen Anfrage im Bundestag wissen: „Wird die Bundesregierung die beiden Urteile des BFH zur Prüfung der 110 €-Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen noch im Jahr 2014 zur allgemeinen Anwendung erklären, da die beabsichtigten gesetzlichen Änderungen in diesem Bereich durch das ZollkodexAnpG erst ab dem Jahr 2015 gelten sollen, und inwieweit wirkt sich die Freigrenze auf die Bemessungsgrundlagen in den gesetzlichen Sozialversicherungen aus?...