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Reform der Grundsteuer
Beendet das Bundesverfassungsgericht die Untätigkeit des Gesetzgebers?
Bereits 1991 [i]Waschkies/Günther/Rotter, NWB 23/2014 S. 1716; Stöckel, NWB 45/2013 S. 3540; ders., NWB 43/2013 S. 3386; ders., NWB 27/2013 S. 2154erteilte die Finanzministerkonferenz einer Arbeitsgruppe unter Einbindung der Deutschen Industrie, Kommunaler Spitzenverbände und der übrigen Ministerien den Auftrag, die Voraussetzungen für eine neue Hauptfeststellung der Einheitswerte für die einheitswertabhängigen Steuern zu schaffen. Am - 2 BvL 37/91 (BStBl 1995 II S. 655) und 2 BvR 552/91 (BStBl 1995 II S. 671) entschied das BVerfG zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung des einheitsbewerteten Vermögens bei der Vermögen- und bei der Erbschaftsteuer. Da zur Grundsteuer nicht entschieden wurde, unterblieb die neue Hauptfeststellung der Einheitswerte. Die Reformbedürftigkeit der Grundsteuer steht seit 1995 außer Frage. Der Versuch einer Neuregelung der Grundsteuerbemessungsgrundlage scheiterte im Jahr 2000 an der Uneinigkeit der politisch Verantwortlichen. Weitere Gesetzentwürfe konnten sich aus den unterschiedlichsten Gründen nicht durchsetzen. In diesem Jahr wurden der Finanzministerkonferenz erneut drei Reformmodelle nach eingehenden Untersuchungen zur Entscheidung vorgelegt. Auch hier kann offenbar keine Einigung auf eines der Modelle...