LStR R 39d. (Zu § 39d EStG)

Zu § 39d EStG

R 39d.

— unbesetzt —

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[RAAAE-78229]

1Die Vorschriften mit den Sonderregelungen für beschränkt stpfl. Arbeitnehmer werden nach dem Gesetzesbeschluss zum BeitrRLUmsG ab 2012 neu strukturiert; die Regelungen in R 39d LStR 2011 sind weiter anzuwenden.