LStR R 39d. (Zu
§ 39d EStG)
Zu § 39d EStG
R 39d.
— unbesetzt —
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
[RAAAE-78229]
1Die Vorschriften mit den Sonderregelungen für beschränkt stpfl. Arbeitnehmer werden nach dem Gesetzesbeschluss zum BeitrRLUmsG ab 2012 neu strukturiert; die Regelungen in R 39d LStR 2011 sind weiter anzuwenden.