BBK Nr. 21 vom Seite 985

Fallstricke bei der Einbringung eines Einzelunternehmens in die GmbH & Co. KG

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

[i]Vom Einzelunternehmen zur KGDie Gründung einer GmbH & Co. KG dürfte für viele Unternehmer ein logischer Schritt sein, wenn die Rechtsform eines Einzelunternehmens zu klein wird. Häufig stellt sich die Frage, wie der Kaufmann sein bestehendes Unternehmen in die neue KG integrieren kann. Der Kauf der Wirtschaftsgüter oder die Einbringung des Unternehmens sind dabei die gängigen Methoden. Und wie so oft in Fällen einer Umstrukturierung lauern erhebliche steuerliche Fallstricke, weil bei Gestaltungsfehlern die Aufdeckung stiller Reserven aus dem Einzelunternehmen droht. Und diese Aufdeckung der stillen Reserven dürfte in den meisten Fällen an die Substanz gehen.

StB Hans Walter Schoor stellt daher [i]Systematische Darstellung in seinem Beitrag ab Seite 1003 systematisch dar, welche Fragen sich bei der Gründung einer GmbH & Co. KG ergeben. Dabei geht er nur kurz auf die Grundlagen der Rechnungslegung ein. Den Schwerpunkt bilden die im Zusammenhang mit Kauf oder Einbringung des Einzelunternehmens auftauchenden Fragen. Durch seinen systematischen Ansatz ist der Beitrag die ideale Einstiegshilfe für diese recht häufigen Geschäftsvorfälle.

In der Insolvenz eines [i]Wirtschaftskriminalistische Beweisanzeichen Unternehmens taucht regelmäßig die Frage auf, ob strafrechtliche Delikte wie Betrug, Untreue oder Insolvenzverschleppung vorliegen. Die Feststellung einer Zahlungsunfähigkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt ist dann erforderlich, wird aber massiv erschwert, wenn keine Unterlagen vorliegen oder diese gar vernichtet wurden. Die dann eigentlich anzuwendende betriebswirtschaftliche Methode liefe ins Leere. Die Praxis hilft sich in solchen Fällen mit den so genannten wirtschaftskriminalistischen Beweisanzeichen, einer langen Liste einzelner Indizien, die für sich genommen jeweils nicht problematisch sein müssen.

Treten diese Anzeichen [i]Feststellung der Zahlungsunfähigkeit aber geballt auf, so verdichten sie sich zu einer Beweiskette. Der BGH hat nun die Anwendung dieser Methode gewürdigt und weiter zugelassen, gleichzeitig aber auch Grenzen gesetzt. Patrick Schreiber, Wirtschaftskriminalist der Polizei in Baden-Württemberg, stellt die Methode in seinem Beitrag dar und unterlegt sie mit einigen Praxisbeispielen.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2014 Seite 985
NWB VAAAE-78206