Arbeitshilfe Juli 2015

Das "schlichte Vergessen" der Eintragung eines bei der Erstellung der Einkommensteuer-Erklärung berechneten Verlustbetrags (§ 17 EStG) in die Anlage GSE ist eine "grobe Fahrlässigkeit"?

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Stellt das "schlichte Vergessen" der Eintragung eines bei der Erstellung der Einkommensteuer-Erklärung berechneten Verlustbetrags (§ 17 EStG) in die Anlage GSE eine "grobe Fahrlässigkeit" im Sinne des § 173 AO dar?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB RAAAE-78122