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Bankrecht | Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche bei unwirksam formularmäßig vereinbarten Bearbeitungsentgelten in Verbraucherkreditverträgen
Der BGH hat entschieden, dass die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist (§ 195 BGB i. V. mit § 199 Abs. 1 BGB) für früher entstandene Rückforderungsansprüche erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen beginnt, weil Darlehensnehmern die Erhebung einer entsprechenden Rückforderungsklage nicht vor dem Jahre 2011 zumutbar war. In den beiden Verfahren begehren die Kläger von den jeweils beklagten Banken die Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten, die die Beklagten im Rahmen von [i]Welker/Manhart, NWB 32/2014 S. 2416Verbraucherdarlehensverträgen formularmäßig berechnet haben. In beiden Rechtsstreiten sind die Berufungsgerichte im Ergebnis zutreffend davon ausgegangen, dass die jeweilige Beklagte die streitigen Bearbeitungsentgelte durch Leistung der Klagepartei ohne rechtlichen Grund erl...