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Lohnsteuer | Doppelte Haushaltsführung eines ledigen Arbeitnehmers
Nach dem kann bei einem erwachsenen, wirtschaftlich selbständigen Kind regelmäßig vermutet werden, dass es nicht als Gast in den elterlichen Haushalt eingegliedert ist, sondern – jedenfalls dann, wenn es dort lediglich unterbrochen durch Arbeits- und Urlaubsaufenthalte gemeinsam mit den Eltern oder einem Elternteil wohnt – auch die gemeinsame Haushaltsführung wesentlich mitbestimmt und deshalb einen eigenen Hausstand i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG im Rahmen eines Mehrgenerationenhaushalts unterhält. Der Übernahme einer besonderen finanziellen Verantwortung für den (gemeinsamen) Hausstand durch die gleichmäßige Beteiligung [i]Checkliste für die Erfassung der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen NWB CAAAE-09766an den laufenden Haushalts- und Lebenshaltungskosten durch den Steuerpflichtigen bedarf es nicht. Denn eine finanzielle Beteiligung, aus der auf eine gemeinsam...