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Auszug aus dem Interview mit StB/RA Ingo Heuel
Ingo Heuel wurde 1966 in Monschau geboren. Er ist Partner bei LHP Luxem Heuel Prowatke Rechtsanwälte in Köln, Autor zahlreicher Veröffentlichungen im Steuerstrafrecht und Mitkommentator des Kohlmann-Kommentars zum Steuerstrafrecht, Vorsitzender des Vereins der Steuerberater Köln e.V. und Vizepräsident des Bundesverbands der Steuerberater. Im Interview kommentiert er die letzten Änderungen an der Selbstanzeigemöglichkeit in der AO. Den gesamten Text können Sie im Steuerberatermagazin 11/2014 S. 19 NWB RAAAE-77471 nachlesen.
Herr Heuel, Sie haben jeden Tag mit Selbstanzeigen von Steuerpflichtigen zu tun. Das ist gerade auch ein wichtiges politisches Thema. Was halten Sie von den letzten Verschärfungen der Regeln für die Selbstanzeige bei Steuerdelikten?
Der Gesetzgeber hat unter extremem Zeitdruck gearbeitet – das Gesetz ist ganz offensichtlich mit heißer Nadel gestrickt. Das erkennt man schon daran, dass in den §§ 371 und 398a AO einige Begriffe nicht schlüssig verwendet werden: Da ist mal vom Täter, dann von Tatbeteiligten, dann wieder von Teilnehmern die Rede, mal geht es um hinterzogene Steuern, um verkürzte Steuern oder um Vorteile. Diesem Gesetz hätte eine weitere...