„Fallrückzieher mit Verlängerung“
Sportlich gesehen
Betrachtet man das Geschehen rund um die Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen einmal aus der fußballerischen Perspektive, könnte einem der Fallrückzieher in den Sinn kommen. Zunächst drischt der BFH mit seiner Ablehnung des für die Bauleistereigenschaft entscheidenden Nachhaltigkeitskriteriums der Finanzverwaltung den Ball schwungvoll aus dem eigenen Feld. Nach einem kurzen Zögern der gegnerischen Mannschaft – zu erkennen an zwei folgenden BMF-Schreiben – bündelt diese ihre ganze Kraft. Und dann der Konter: Mit einem Fallrückzieher in Form des Kroatien-Anpassungsgesetzes wird die alte Rechtslage quasi wiederhergestellt. Jetzt geht es in die Verlängerung. Denn nicht alle Begrifflichkeiten sind im Gesetz geregelt. Vieles ergibt sich nur aus der Gesetzesbegründung. Die Finanzverwaltung bezieht dazu nun mit Schreiben vom 29. September Stellung. Ob ihre „Taktik“ hält, was sie verspricht? Hammerl/Fietz unterziehen diesen aktuellen „Spielzug“ auf Seite 3386 einer kritischen Analyse. Ihr Ergebnis: eine erneute Verlängerung, diesmal mit einem Konter von der Rechtsprechungsseite, ist nicht ausgeschlossen.
In die Verlängerung gegangen – hier im wörtlichen Sinn – ist die KiStAM-Abfrage. Sie ist Voraussetzung für die Umstellung des im Rahmen der Abgeltungsteuer erforderlichen Kirchensteuereinbehalts vom Antrags- auf das ab 2015 geltende automatisierte Verfahren (s. hierzu ausführlich Schmidt, NWB 13/2014 S. 922). Erfolgen soll die KiStAM-Abfrage, mit der der Abzugsverpflichtete das Kirchensteuerabzugsmerkmal seiner Kunden, Gesellschafter oder Mitglieder erhält, eigentlich im Zeitraum vom 1. 9. bis 31. 10. Nun hat das Bundeszentralamt für Steuern für dieses Jahr eine Fristverlängerung bis Ende November bekanntgegeben. Dönmez/Fischer haben auf Seite 3423 daher für alle, die ihre KiStAM-Abfrage noch vor sich haben, einen praktischen Leitfaden der zu vollziehenden Schritte zusammengestellt.
Der weltweite automatische Informationsaustausch ist Thema des Beitrags von Hörhammer/Fehling auf Seite 3402. Anlass ist die 7. Jahrestagung des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes, die am 28. und 29. Oktober in Berlin stattfand. Auf dieser Tagung hat Deutschland zusammen mit über 45 weiteren Staaten – den sog. Early Adopter-Staaten – den Common Reporting Standard zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten unterzeichnet. Weitere Staaten werden folgen. Schon am 14. Oktober hatten die EU-Finanzminister eine Änderung der EU-Amtshilferichtlinie beschlossen, die die Umsetzung des Common Reporting Standard in Europa sicherstellen wird. Bereits ab 2016 sollen Bankkunden nach den neuen Anforderungen identifiziert und ihre meldepflichtigen Daten erfasst werden. Der erste Datenaustausch ist für September 2017 vorgesehen. – Ein sportlicher Zeitplan.
Beste Grüße
Reinhild Foitzik
Fundstelle(n):
NWB 2014 Seite 3369
FAAAE-78045