Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StBMag Nr. 11 vom Seite 8

Das bringt der „FAStR“ den Rechtsanwälten

STEUER IN WORT UND ZAHL

Der Titel „Fachanwalt für Steuerrecht“ ist einer der ältesten der inzwischen 21 Fachanwaltstitel: Bereits in den 1930er-Jahren wurde er von den Rechtsanwaltskammern eingeführt und wird sogar ausdrücklich im Gesetz (BRAO) erwähnt. Es ist mit fast 5.000 Fachanwälten (etwa drei Prozent aller Anwälte insgesamt tragen diesen Titel) die drittgrößte Fachanwaltschaft nach den Titelträgern des „Fachanwalts für Arbeitsrecht“ und des „Fachanwalts für Familienrecht“. Das Soldan-Institut in Köln, das immer wieder größere Forschungsberichte zum Markt der Rechtsanwälte und Steuerberater vorlegt, hat nun die Studie „Fachanwälte für Steuerrecht“ veröffentlicht. Es ist seit 2010 der siebte Bericht im Rahmen des Forschungsprojekts „Anwaltliche Spezialisierung“.

Interessant ist die historische Einschätzung in diesem Forschungsbericht, dass die Einführung dieses Fachanwaltstitels überhaupt erst als Reaktion der Rechtsanwälte auf die Etablierung des Berufs der Steuerberater erfolgte. Die Gegenreaktion, die Einführung der Fachberaterschaften bei den Steuerberatern, ließ dann hinwiederum fast 80 Jahre auf sich warten.

Das Ergebnis des Forschungsberichts fasst Prof. Dr. Matthia...