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Umsatzsteuerliche Behandlung von Photovoltaik- und KWK-Anlagen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAE-77346 Mit Schreiben vom NWB NAAAE-74448 hat das BMF – lang ersehnt – zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Photovoltaik- und KWK-Anlagen und den Folgen, die sich aus der Abschaffung des Eigenverbrauchsbonus nach § 33 Abs. 2 EEG durch die EEG-Novelle zur Photovoltaik 2012 ergeben, Stellung genommen.
Ausführlicher Beitrag s..
Behandlung von Photovoltaikanlagen
[i]Abschaffung des EigenverbrauchsbonusDie Fiktion der vollumfänglichen Lieferung des erzeugten Stroms – wie sie bisher angenommen wurde – findet für Neuanlagen keine Anwendung mehr. Eine Stromlieferung liegt nur insoweit vor, als der erzeugte Strom nicht dezentral verbraucht wird.
[i]Behandlung des dezentral verbrauchten Stroms Hinsichtlich der Behandlung des dezentralen Stromverbrauchs unterscheidet das BMF nach der Verwendungsart. Bei teilweiser Verwendung für nicht wirtschaftliche Tätigkeiten im eigentlichen Sinne scheidet eine Unternehmenszuordnung und damit der Vorsteuerabzug insoweit aus. Raum für die Versteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe bleibt damit nicht. Bei teilweiser unternehmensfremder Nutzung von nicht mehr als 90 % steht dem Anlagenbetreiber hingegen ein Zuordnungswahlrecht offen, so dass er die Anlage voll dem Unternehmensvermögen zuordnen und den Vorsteuerabzug aus ...