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Insolvenzrecht | Vorsatzanfechtung und Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit bei Existenzgründern
Die für die Vorsatzanfechtung (§ 133 Abs. 1 InsO) erforderliche Kenntnis über die bestehende Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Schuldners lässt sich bei der Vermietung gewerblicher Räume an einen Existenzgründer (hier: zum Betrieb eines Call-Centers) nicht allein aus dem Ausbleiben des geschuldeten Mietzinses herleiten. Denn ein allgemein gesicherter Erfahrungssatz, dass bei ausbleibender Mietzinszahlung in einer Existenzgründersituation (stets auch) weitere Gläubiger mit ungedeckten Ansprüchen vorhanden sind/sein müssen, [i]Stapper/Schädlich, NWB 13/2013 S. 935existiert insoweit nicht.
Im Streitfall kam dem Vermieter, der nach Kündigung des Mietvertrags noch 5.000 € vom Schuldner erhielt, allerdings zugute, dass der Geschäftsbetrieb unter Berücksichtigung der Vielzahl von rund 30 Beschä...