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Umsatzsteuer | Gebühren für zweite Leichenschau als durchlaufender Posten
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Gebühren für die zweite Leichenschau sind kein Entgelt für Feuerbestattungsleistungen, wenn sie das Krematorium im Namen und für Rechnung ihrer Auftraggeber (z. B. Bestatter oder bestattungspflichtige Erben) verauslagt. (2) Durchlaufende Posten sind diese Gebühren auch dann, wenn das Krematorium die Beträge gesamtschuldnerisch mit dem Empfänger ihrer Leistung schuldet (anderer Ansicht Abschn. 10.4 Abs. 4 Satz 1 UStAE).
Eigentlich ist der Durchlaufcharakter der amtsärztlichen Gebühr für die gesetzlich vorgeschriebene Bescheinigung, dass der Tod nicht auf unnatürliche Weise eingetreten ist, offenkundig. Zu begrüßen ist die Klarstellung, dass eine GesamtschuldS. 3300nerschaft mit dem Leistungsempfänger für die Anerkennung d...