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Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer – KiStAM-Abfrage wird bis 30. 11. 2014 verlängert
1. Verlängerung
des Zeitraums zur Regelabfrage
Das [i]BZSt online vom
16. 10. 2014Bundeszentralamt für Steuern
(BZSt) hat den Zeitraum zur Regelabfrage verlängert. Damit auch die aktuell
Antragstellenden noch für das Einführungsjahr 2015 die Informationen zur
Kirchensteuerpflicht erhalten können, werden die Schnittstellen – so die
Mitteilung des BZSt – jedenfalls auch im November 2014 Datensätze
entgegennehmen und beantworten.
[i]Schmidt, NWB 13/2014 S. 922; ders., NWB 28/2014 S. 2112; o. V., NWB 31/2014 S. 2315; Trinks, Beilage zu NWB 13/2014 S. 22; Anzeneder, BBK 20/2014 S. 946 § 51a Abs. 2c Satz 1 Nr. 3 EStG sieht vor, dass Kirchensteuerabzugsverpflichtete einmal jährlich im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober beim BZSt im automatisierten Verfahren abfragen, ob Kunden bzw. Anteilseigner zum Stichtag 31. August des Jahres kirchensteuerpflichtig sind. Mit der o. g. Regelung soll ermöglicht werden, die Kirchensteuer bei Kapitalerträgen ab genauso wie die Kapitalertragsteuer weitestgehend direkt an der Quelle einzubehalten und abzuführen.
Da das BZSt nach wie vor einen hohen Eingang an Registrierungs- und Zulassungsanträgen von Kirchensteuerabzugsverpflichteten...