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Berufsrechtliche Grenzen zulässiger Werbung
Steuerberatern stehen vielfältige zulässige Werbemöglichkeiten zur Verfügung
[i]Kuhls u. a., Kommentar zum Steuerberatungsgesetz, NWB Verlag Herne, 3. Aufl. 2012, ISBN: 978-3-482-45413-4In Zeiten eines Käufer- bzw. Mandantenmarkts kommt dem Marketing und insbesondere der Werbung eine hohe Bedeutung zu. Vielen Berufsangehörigen sitzen immer noch die alten „Standesrichtlinien“ im Kopf, die die Werbung übermäßig eingeschränkt hatten. Der synonym für das „Verbot berufswidriger Werbung“ verwendete Begriff „Werbeverbot“hat sein Übriges dazu beigetragen, dass Berufsangehörige noch heute vielfach – [i]Braun, NWB 27/2014 S. 2042wenn überhaupt – nur sehr zaghaft von den inzwischen vielfältigen und nahezu unbegrenzten Werbemöglichkeiten Gebrauch machen. Werbung ist erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form [i]infoCenter „Berufsrecht für Steuerberater“ NWB DAAAC-32141 und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist (§ 57a StBerG). Legitimer Zweck der erlaubten Werbung ist es, Kunden zulasten der Konkurrenz zu gewinnen ( NWB OAAAB-85461).
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Hintergrund
[i]Verbot wettbewerbswidriger WerbungDie für die berufliche Werbung maßgebenden Vorschriften sind §§ 57, 57a StBerG und §§ 3–7 UWG. Danach haben Steuerberater ihren Beruf unter Verzicht auf berufswidrige Wer...