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Arbeitshilfe Januar2016

Verjährungsfristen im Zivilrecht

Hülya Dönmez

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Anspruch
Beginn der Verjährung
Dauer der Verjährung
Verjährungsvorschriften
Regelmäßige Verjährung:
Alle Ansprüche, deren Verjährung nicht besonders geregelt ist
Mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangte oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
3 Jahre
Titulierte und gleichgestellte Ansprüche (Urkunde, Vollstreckungsbescheid)
mit Rechtskraft
30 Jahre
Schadensersatzansprüche aufgrund Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Freiheit
Begehung der Handlung
30 Jahre
Deliktischer Bereicherungsanspruch
Entstehung des Anspruchs
10 Jahre
Deliktischer Bereicherungsanspruch
ohne Rücksicht auf die Entstehung, von der Begehung der Verletzungshandlung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignisses an
30 Jahre
Mängelansprüche des Käufers, wenn der Mangel in einem dinglichen Recht eines Dritten, aufgrund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, besteht
Bei Grundstücken mit der Übergabe; im Übrigen mit der Ablieferung der Kaufsache.
30 Jahre
Mängelansprüche des Käufers, we...

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