Leistungsbeziehungen bei Zwischenschaltung eines Postdienstleistungsunternehmens für Transport- und Sortierarbeiten („Konsolidierer”)
im Verhältnis Absender - Deutsche Post AG
Leitsatz
Ob ein Postdienstleistungsunternehmen (Konsolidierer), das Sendungen verschiedener Absender bündelt, für diese Sendungen bestimmte
Leistungen der Briefbeförderungskette selbst erbringt und diese Sendungen dann in die Beförderungskette der Deutschen Post
einspeist, Leistungen gegenüber der Deutschen Post gegen teilweise Rückvergütung des Portos (Nettobetrachtung ohne Vorsteuerabzug)
oder in Gestalt einer Leistungskette gegenüber den das Porto entrichtenden Absendern (Bruttobetrachtung mit Vorsteuerabzug)
erbringt, kann unentschieden bleiben, da beide Varianten zum gleichen umsatzsteuerlichen Ergebnis führen.
Fundstelle(n): KAAAE-76993
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 27.06.2013 - 5 K 2529/11 U
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