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Neujustierung des Lifo-Verfahrens?
I. Plädoyer für die Substanzerhaltung
Das Lifo-Bewertungsverfahren hatte bis vor kurzem wenig Echo im fachliterarischen Blätterwald verursacht. Das mag auch mit der Abschaffung dieser fiktiven Bewertungsfolge durch die IFRS und die in der Rechnungslegungspraxis ohnehin dominierende Bewertung zu gleitenden Durchschnittspreisen zusammenhängen. Jüngst sind im Schrifttum zwei Erscheinungen zu verzeichnen, die das Thema aus unterschiedlicher Perspektive mit dominantem Blick auf die steuerliche Gewinnermittlung neu aufrollen. Dabei wird intensiv das einzige einschlägige BFH-Urteil unter Berücksichtigung der durch das BilMoG geänderten Gesetzeslage unter die Lupe genommen . Die Tendenz dieser Beiträge geht dahin, die Scheingewinnbesteuerung durch Lifo als GoB-Bestandteil zu verhindern. Der BFH hat demgegenüber in seinem Urteil dieses Motiv als nicht GoB-konform abgelehnt und nur den Vereinfachungseffekt des Verfahrens akzeptiert.
II. Rechtslage nach BFH
Tatbestandliche Voraussetzungen zur Anwendung des Lifo-Verfahrens in kumulativer Erfüllung sind dem BFH zufolge:
Vorliegen gleichartiger Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens;
die Entsprechu...